| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Jeder von ihnen darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |