Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Für einzelne Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von jeweils mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.