Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Geschäfte, die den Verein zu einer Leistung von mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.