Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Wanderwart.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 2.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.