Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Protokollführer und bis zu drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.