Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Oberschützenmeister.
Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Zum Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken sowie zur Begründung von Verbindlichkeiten, die den Betrag von 1.000,00 DM übersteigen, bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung.