Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden/ die 1. Vorsitzende, dem 2. Vorsitzenden/der 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister/ der Schatzmeisterin, dem Jugendleiter/der Jugendleiterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin, dem Pressewart/der Pressewartin, dem Beisitzer/der Beisitzerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzenden/2. Vorsitzende und 2 weitere Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.