Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR wird die Einzelvertretungsbefugnis dahingehend eingeschränkt, dass ein weiteres einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied dabei mitwirken muss.