Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird in allen gerichtlichen Angelegenheiten von dem 1. und 2. Vorsitzenden und in allen außergerichtlichen Angelegenheiten von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.