| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam oder je einen von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |