Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 1. Schriftwart und dem technischen Leiter.
Der Verein wird nach außen hin vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 20.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.