| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der/Die erste Vorsitzende/r ist stets einzelvertretungsberechtigt. Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in sind jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertretungsberechtigt. |