| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberichtige Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender), dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands gemeinsam vertreten, von denen einer der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. |