| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. Vorsitzende/n und die/den 2. Vorsitzende/n jeweils allein vertreten, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |