| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. |