| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Ab einem Geschäftswert von 1000 Euro wird der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |