| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Vorstandssprechern, dem Kassenwart, dem Schriftwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorstandssprecher allein oder durch den Kassenwart allein oder durch den Schriftführer und zwei Beisitzer gemeinschaftlich. |