| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem 3. Vorsitzenden (zugleich Schatzmeister/in), der/dem 4. Vorsitzenden (zugleich Schriftführer/in bzw. Protokollführer/in), der/dem 5. Vorsitzenden (zugleich Kassenprüfer/in). Die Vorsitzenden vertreten den Verein mehrheitlich gerichtlich und außergerichtlich. |