| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitz, dem 2. Vorsitz sowie der Kassenführung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |