| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der/dem Vorsitzenden, der/die Stellvertretende, der/die Kassierer*in, der/die Schriftführer*in und mindestend einer/einem Beisitzer*in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende*n allein oder durch die/den Stellvertreter*in und einem zweiten Vorstandsmitglied vertreten. |