Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Kassenführer:in und der/dem Beisitzer:in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter jeweils die/der Vorsitzende oder die/der Kassenführer:in.