Der vertretungsberechtigte Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich nach der gesetzlichen Vertretungsregelung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die die Vereinigung mit mehr als 5.000,00 DM belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.