| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Kassenwart) und einem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |