| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird außergerichtlich und gerichtlich durch je zwei von ihnen vertreten, wobei einer der beiden der Schatzmeister sein muss. |