| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden als Stellvertreter des 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |