| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Stellvertreter und den Schatzmeister jeweils allein vertreten. |