| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern: dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |