| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |