| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende ist bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR zur alleinigen Vertretung des Vereins befugt. |