| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberchtigte Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden allein vertreten. |