Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Als besonderer Vertreter i.S.d. § 30 BGB kann daneben durch den Vorstand ein Geschäftsführer für folgenden Geschäftsbereich bestellt werden: Geschäfte der laufenden Verwaltung mit der Beschränkung, dass Verpflichtungen und Zahlungen über 50.000,00 EUR für jeden Zahlungsfall der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.