Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.