| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Schriftführer) und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. |