| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 bis maximal 5 Mitgliederm: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schriftführer, ein Schatzmeister und ein stellvertretender Schatzmeister. |