| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die 500,00 Euro überschreiten, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |