Der vertretungberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.