| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Sportleiter, zugleich stellvertretender SLG-Leiter und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem 1. Vorsitzenden, zugleich der SLG-Leiter, vertreten. |