Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden sowie dem/der Schatzmeister/in, dem/der Sportwart/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und
außergerichtlich, wobei einer der Mitglieder der/die Vorsitzende oder einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden sein muss.