| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird allein vom 1. Vorsitzenden oder gemeinsam von dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. |