Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Sofern es nur ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gibt, vertritt dieses den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sofern es mehrere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gibt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann durch die Mitgliederversammlung erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied kann durch die Mitgliederversammlung von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.