| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden (Kassenwart). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zur Aufnahme von Krediten und zum Erwerb von Grundstücken ist der Vorstand nur nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit befugt. |