| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister (1. Stellvertreter) und dem Schriftführer (2. Stellvertreter). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Verein wird gegenüber der Bank, die das Vereinskonto führt, durch den Schatzmeister allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. |