Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und 3 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten, von denen ein Mitglied der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.