| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für Erklärungen oder Willenserklärungen des Vereins gegenüber dem das Vereinskonto führenden Kreditinstitut oder dem für den Verein zuständigen Finanzamt kann der Vereinsvorstand einen besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellen, der den Verein in diesem Aufgabenbereich alleine vertritt. |