Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeder von Ihnen kann den Förderverein allein vertreten. Jedoch können über Geldmittel im Wert von mehr als 250,00 € nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.