Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.