| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Geschäftsführer, gemeinsam vertreten. Bei Geschäften bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR im Einzelfall oder 1.000.00 EUR als mehrfach wiederkehrender jährlicher Aufwand wird der Verein durch den Geschäftsführer allein vertreten. |