Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter jeweils der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in.