Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.