| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist jedoch in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. |